Räumungsklage Kündigung Gerichtsvollzieher

Räumungsklage Schritt für Schritt: Der Verfahrensablauf vom ersten Mahnschreiben bis zum Gerichtsvollzieher

Vollständiger Vermieter-Leitfaden zur Räumungsklage. Vorbereitung mit Abmahnung und Kündigung, formelle Voraussetzungen, das Verfahren am Amtsgericht, die Mieter-Verteidigung einschließlich Schonfristzahlung, die Vollstreckungs-Optionen einschließlich Berliner Räumungsmodell, sowie realistische Kosten- und Zeitspanne.

VT
Vermietler Team
31. Mai 2026
Inhalt

Eine Räumungsklage ist die Klage, mit der ein deutscher Vermieter den Auszug eines Mieters durchsetzt, der die Wohnung nicht mehr bewohnen darf. Räumung ist nicht dasselbe wie Kündigung. Die Kündigung ist eine privatrechtliche Erklärung, die das Nutzungsrecht beendet. Die Räumung ist die gerichtliche Durchsetzung, die den Mieter physisch entfernt und die Wohnung an den Vermieter zurückgibt. Beides ist aufeinander aufgebaut. Ohne wirksame Kündigung keine Räumung, und kündigen kann man nicht durch Räumen.

Das ist der teuerste einzelne Rechtsprozess, den ein typischer Vermieter durchläuft. Sauber gemacht dauert er 6 bis 12 Monate und kostet 3.000 bis 15.000 € an Gebühren und Rechtskosten plus mehrere Monate ausfallender Miete. Schlecht gemacht beginnt er von vorn und die Kosten verdoppeln sich. Der größte Kosteneinsparungs-Hebel, das Berliner Räumungsmodell, wird von der Mehrheit der Vermieter immer noch nicht genutzt, obwohl er die Vollstreckungs-Kosten um 80% senkt.

Dieser Leitfaden führt von der ersten ausgefallenen Miete bis zur Schlüsselübergabe durch den Gerichtsvollzieher.


Vorbereitung: was vor der Klage passieren muss

Eine Räumungsklage ist ohne bereits wirksame Kündigung nicht zulässig. Vor dem Gerichtssaal müssen vier Dinge geschehen.

1. Kündigungsgrund muss vorliegen

Ein Vermieter kann nicht kündigen, weil er will. Das BGB definiert einen abschließenden Katalog.

Fristlose Kündigung, § 543 BGB:

Ordentliche Kündigung, § 573 BGB:

Die fristlose Kündigung führt schneller zur Räumungsklage. Die ordentliche nutzt man, wenn ein Problem vorliegt, aber die Schwelle für die fristlose nicht erreicht ist.

2. Abmahnung, wo erforderlich

Bei den meisten ordentlichen Kündigungen wegen Pflichtverletzung müssen Sie zuerst eine schriftliche Abmahnung aussprechen, die das Fehlverhalten beschreibt und Abstellung verlangt. Erst nach Ablauf einer angemessenen Frist ohne Korrektur kann die Kündigung folgen.

Eine Abmahnung ist nicht erforderlich bei:

Sonst gilt: keine Abmahnung gleich fehlerhafte Kündigung gleich gescheiterte Räumungsklage. Die Abmahnung per Einschreiben mit Rückschein verschicken und dokumentieren.

3. Formelle schriftliche Kündigung

Die Kündigung muss:

Bei fristloser Kündigung wegen Mietrückstand muss der Mieter auf sein Recht zur Schonfristzahlung innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage hingewiesen werden, was die Kündigung rückwirkend unwirksam macht. Diese Belehrung ist Pflicht und ihr Fehlen kann die Kündigung unwirksam machen.

4. Der Mieter zieht nicht aus

Nach Zugang der Kündigung und Ablauf etwaiger Kündigungsfristen hat der Mieter sein Nutzungsrecht verloren. Zieht er freiwillig aus, übernehmen Sie die Wohnung und der Prozess endet. Wenn nicht, geht es vor Gericht.

Viele Vermieter bieten an dieser Stelle eine Abfindung als schnellere Alternative zur Klage an. Eine typische Berliner Abfindung liegt bei 2 bis 6 Monatsmieten, je nach Mietersituation. Wirtschaftlich rational ist das oft, statt 10.000 € und ein Jahr in einer Klage zu binden, besonders bei späterem Verkauf.


Räumungsklage einreichen

Bleibt der Mieter, wird die Räumungsklage beim Amtsgericht des Bezirks eingereicht, in dem die Wohnung liegt.

Inhalt der Klage

Die Klageschrift muss enthalten:

Der Streitwert bestimmt die Kosten

Bei einer Räumungsklage entspricht der Streitwert der Jahresmiete: 12 × monatliche Kaltmiete.

Bei 1.200 € Kaltmiete ergibt sich ein Streitwert von 14.400 €. Diese Zahl bestimmt:

Gewinnt der Vermieter, schuldet der Mieter die Kosten. In der Praxis ist die Beitreibung von einem zahlungsunfähigen Mieter selten. Die meisten Vermieter budgetieren die Kosten als nicht eintreibbar.

Anwaltspflicht? Nicht immer

Eine Räumungsklage am Amtsgericht kann ohne Anwalt eingereicht werden. In der Praxis nimmt fast jeder Vermieter einen Anwalt, weil:

Anwalt nehmen. Die Kosten sind bei Obsiegen erstattungsfähig.


Das Gerichtsverfahren

Mit der Einreichung übernimmt das Gericht die verfahrensmäßigen Schritte.

Schritt 1: Zustellung an den Mieter

Das Gericht stellt die Klageschrift förmlich zu. Das ist der Moment, in dem die 2-Monats-Schonfrist zu laufen beginnt (siehe unten).

Schritt 2: Verteidigung des Mieters

Der Mieter hat:

Bei Fristversäumnis kann ein Versäumnisurteil zugunsten des Vermieters ergehen. Das ist der billigste mögliche Erfolg, aber nicht garantiert; Mieter mit Anwalt im Räumungsverfahren reichen meistens fristgerecht ein.

Schritt 3: Mündliche Verhandlung

Das Amtsgericht setzt einen Termin an. Der Richter wird:

Häufiger Ausgang ist ein Räumungsvergleich. Der Mieter zieht zu einem festen Termin aus, der Vermieter verzichtet auf einen Teil der Forderungen (oft die Rückstände), und das Verfahren endet. Etwa 50% aller Räumungsklagen enden so.

Schritt 4: Urteil (Räumungsurteil)

Ohne Vergleich ergeht ein Urteil. Der Vermieter:

Ein erfolgreiches Urteil ist der Vollstreckungstitel, den Sie für den Gerichtsvollzieher brauchen.


Vier wahrscheinliche Mieter-Verteidigungen

Schonfristzahlung, § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB

War die Kündigung wegen Mietrückstand, kann der Mieter sie rückwirkend unwirksam machen, indem er die gesamten Rückstände innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der Räumungsklage vollständig zahlt. Wichtig: Das funktioniert nach der 2025er Mietrechtsreform nur einmal in einem 2-Jahres-Fenster (frühere Rechtsprechung erlaubte mehrfache Nutzung). Hat der Mieter in den letzten 2 Jahren bereits eine Schonfristzahlung geleistet, ist die Tür zu.

Die Schonfristzahlung umfasst alle Rückstände, nicht nur den schwellenauslösenden Teil. Das Sozialamt streckt häufig vor, um Obdachlosigkeit zu verhindern, was bedeutet, dass selbst ein zahlungsunfähiger Mieter diese Verteidigung erfolgreich nutzen kann.

Härtefall, § 574 BGB

Bei ordentlichen Kündigungen (nicht fristlosen) kann der Mieter einen Härteeinwand erheben. Anerkannte Gründe:

Das Gericht wägt die Härte des Mieters gegen das Interesse des Vermieters ab. Überwiegt die Härte, läuft das Mietverhältnis weiter für eine bestimmte Zeit; sonst greift die Räumung.

Formfehler in der Kündigung

Der Anwalt des Mieters wird das Kündigungsschreiben zerlegen auf:

Jeder dieser Punkte kann zum vollständigen Verlust für den Vermieter führen und das Verfahren neu starten. Die Kündigung ist das Fundament. Investieren Sie die Zeit, sie korrekt zu fassen.

Räumungsfrist-Antrag, § 721 ZPO

Nach dem Urteil kann der Mieter eine Räumungsfrist bis zu einem Jahr beantragen. Das Gericht entscheidet anhand der Mietersituation und der Marktlage. In angespannten Märkten werden oft 3 bis 6 Monate gewährt.


Der Vollstreckungstitel und was folgt

Mit dem Räumungsurteil haben Sie den Vollstreckungstitel. Sie dürfen nicht selbst vollstrecken. Unter keinen Umständen dürfen Sie:

Das sind Straftaten (verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB plus ggf. Hausfriedensbruch). Der einzige legale Weg ist über den Gerichtsvollzieher.

Der Gerichtsvollzieher ist ein öffentlich Beauftragter, beim Amtsgericht angesiedelt. Sie beauftragen ihn mit dem Vollstreckungstitel und bitten um einen Räumungstermin. Der Gerichtsvollzieher schickt dem Mieter eine letzte förmliche Warnung mit Terminangabe, typisch 2 bis 4 Wochen im Voraus.

Am Räumungstermin erscheint der Gerichtsvollzieher und entfernt den Mieter aus dem Besitz. Ob er die Sachen des Mieters mitnimmt oder nur das Schloss tauscht, hängt vom gewählten Modell ab.


Zwei Vollstreckungsmodelle: Klassische Räumung vs. Berliner Modell

Klassische Räumung

Der traditionelle Ansatz. Am Räumungstermin:

Gesamtkosten:

Realistische Summe: 4.000 bis 10.000 € allein für die Vollstreckung, on top der Prozesskosten.

Berliner Räumungsmodell

Eine drastisch günstigere Alternative, in § 885a ZPO geregelt. Am Räumungstermin:

Gesamtkosten:

Realistische Summe: 600 bis 1.000 €. Acht- bis zehnmal günstiger als das klassische Modell.

Wann das Berliner Modell nicht passt

Sie können das Berliner Modell nicht nutzen, wenn:

Bei einer durchschnittlichen Vermietung mit gebrauchtem Hausrat ist das Berliner Modell klar die richtige Wahl. Klassisch lohnt sich nur, wenn wertvolle Drittsachen (z.B. Lagerware aus einem Mietergewerbe) klar erkennbar sind und physisch entfernt werden müssen.


Zeitachse und Kosten gesamt

Realistische Zeitachse einer sauberen Räumungsklage:

PhaseDauer
Erste Mietrückstände bis Kündigung4 bis 8 Wochen
Kündigung bis Auszugsentscheidung des Mieters2 bis 4 Wochen
Räumungsklage einreichenTage
Zustellung an Mieter2 bis 4 Wochen
Verteidigung und Klageerwiderung4 bis 6 Wochen
Termin-Anberaumung6 bis 12 Wochen
Verhandlung bis Urteil4 bis 8 Wochen
Räumungsfrist (falls gewährt)bis zu 12 Monate
Gerichtsvollziehertermin4 bis 12 Wochen
Realistisch insgesamt8 bis 16 Monate von Kündigung bis freie Wohnung

Kosten-Übersicht eines typischen Falls bei 1.200 € Kaltmiete:

PositionSpanne
Gerichtskosten549 €
Anwaltskosten Vermieter1.400 bis 2.500 €
Anwaltskosten Mieter (bei Teil-Niederlage Vermieter)1.400 bis 2.500 €
Gerichtsvollzieher (Berliner Modell)500 bis 1.000 €
Gerichtsvollzieher + Spedition + Lager (klassisch)4.000 bis 10.000 €
Mietausfall während Verfahren (typisch 6 bis 12 Monate)7.200 bis 14.400 €
Schäden an der Wohnung (typisch)500 bis 5.000 €
Realistisches Gesamtrisiko10.000 bis 30.000 €+

Die Zahlen erklären, warum eine saubere, dokumentierte Kündigung zählt. Jeder Fehler in der Kündigung addiert 6 bis 12 Monate und 10.000 €+ zu diesem Wert.


Häufige Vermieterfehler

  1. Fehlerhafte Kündigung senden. Der Anwalt des Mieters findet einen Mangel und der gesamte Prozess startet neu. Alle bisherigen Kosten sind verloren.
  2. Abmahnung weglassen, wo erforderlich. Gleicher Effekt.
  3. Schloss ohne Vollstreckungstitel tauschen. Straftat plus Schadenersatzanspruch des Mieters wegen unzulässiger Räumung.
  4. Mieter-Sachen selbst entfernen. Dito.
  5. Wasser, Gas, Strom, Heizung abklemmen, um Druck aufzubauen. Strafbar nach § 240 StGB (Nötigung) plus § 858 BGB.
  6. Ohne Anwalt einreichen, um die Anwaltskosten zu sparen. Spart 1.500 €, kostet oft 15.000 € durch Neustarts. Niemals optimal.
  7. Klassische Räumung wählen, obwohl Berliner Modell passt. 5.000 bis 9.000 € unnötige Vollstreckungskosten.
  8. Schonfristbelehrung in der Kündigung weglassen. Kündigung ist fehlerhaft.
  9. Vor der Klage keine Abfindung anbieten. Oft günstiger als die Klage in einer Größenordnung.
  10. Zeitachse unterschätzen. Wer auf 3 Monate setzt, gerät in Cashflow-Probleme. Mit 12 Monaten planen.

Wann die Räumung der falsche Weg ist

Räumung ist wirtschaftlich richtig, wenn:

Räumung ist der falsche Weg, wenn:

Eine 5.000 € Abfindung ist meist besser als ein 15.000 € Räumungsverfahren, schon vor Berücksichtigung von Zeit, Stress und Reputation.


Wie sich das in den Vermieter-Gesamtprozess einfügt

Die Räumungsklage ist der Worst-Case-Operations-Exit aus einem Mietverhältnis. Die meisten Vermieter-Inhalte in unserer Bibliothek existieren genau dafür, diesen Prozess unnötig zu machen:

Die mit Abstand wichtigste Investition, um nicht hier zu landen, ist die Zeit zu Mietbeginn: ein klarer, vertretbarer Mietvertrag, gründliche Mieterprüfung und dokumentierte Übergabe. Den Aufwand misst man in Stunden. Den Aufwand, den man spart, wenn die Räumungsklage vermieden wird, misst man in Zehntausenden Euro und einem verlorenen Jahr. Investieren Sie die Zeit am Anfang.

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