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Mietpreisbremse-Rechner

Prüfen Sie, wie die Mietpreisbremse Ihre Mieteinnahmen begrenzt. Vergleichen Sie die zulässige Miete mit der Marktmiete und berechnen Sie Ihr Rüge-Rückzahlungsrisiko.

Mietdetails
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€/m²

Die lokale Vergleichsmiete pro m² aus dem Mietspiegel Ihrer Stadt. Nachschlagen auf der offiziellen Website Ihrer Stadt (Links unten).

Prüfen Sie, ob Ihre Gemeinde eine aktive Mietpreisbremse-Verordnung hat. Die meisten Großstädte sind betroffen.

Wohnfläche in Quadratmetern.


€/m²

Die Miete pro m², die Sie verlangen oder planen zu verlangen.

Wählen Sie, ob eine Ausnahme von der Mietpreisbremse für Ihre Immobilie gilt.

Für wie viele Monate könnte der Mieter eine Rückzahlung fordern (ab Rüge-Datum). 0 eingeben, wenn keine Rüge vorliegt.


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Geben Sie den Mietspiegel-Wert und die Wohnungsgröße ein, um Ihre Mietpreisbremse-Analyse zu sehen.

Die Regeln verstehen

So funktioniert die Mietpreisbremse

Die 10%-Obergrenze (§ 556d BGB)
Bei der Wiedervermietung einer bestehenden Wohnung in einem ausgewiesenen angespannten Wohnungsmarkt darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete (lokale Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel) um höchstens 10 % übersteigen. Das ist die Kernregel der Mietpreisbremse, in Kraft seit Juni 2015.
Neubau-Ausnahme (§ 556f BGB)
Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, sind dauerhaft von der Mietpreisbremse befreit. Dies gilt für alle weiteren Wiedervermietungen — was Neubauten für Investoren in Mietpreisbremse-Gebieten deutlich attraktiver macht.
Umfassende Modernisierung
Eine umfassende Modernisierung vor der Wiedervermietung befreit die Wohnung. Die Arbeiten müssen so umfangreich sein, dass die Wohnung im Wesentlichen einem Neubau entspricht — typischerweise mit Investitionen von etwa einem Drittel der Neubaukosten.
Das Rüge-Verfahren
Die Mietpreisbremse greift erst, wenn der Mieter eine formelle Rüge (schriftliche Beanstandung) einreicht. Der Mieter kann dann überhöhte Miete ab dem Rüge-Datum zurückfordern. Seit 2020 genügt eine einfache Mitteilung — keine detaillierten Berechnungen erforderlich.
Vormiete-Ausnahme (§ 556e BGB)
Wenn die Miete des vorherigen Mieters bereits über der Mietpreisbremse-Obergrenze lag, dürfen Sie dem neuen Mieter denselben Betrag berechnen. Dies bewahrt den Status quo, erlaubt aber keine weiteren Erhöhungen über die Vormiete hinaus.
Auskunftspflicht (§ 556g BGB)
Seit 2019 müssen Vermieter proaktiv offenlegen, wenn die Miete die Obergrenze überschreitet, und die Rechtsgrundlage (Ausnahme) angeben. Wird die Auskunft nicht erteilt, können Sie sich erst nach Nachholung der Information auf die Ausnahme berufen — und müssen den zuvor erhobenen Überschuss erstatten.

Mietrendite berechnen

Verwenden Sie die Mietpreisbremse-bereinigte Miete für eine realistische Netto-Rendite.

Vollständiger Mietpreisbremse-Leitfaden

Komplette rechtliche Analyse mit Ausnahmen, BGH-Urteilen und praktischen Strategien.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse ist ein deutsches Gesetz (§§ 556d–556g BGB), das die Miete bei Wiedervermietungen in ausgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten begrenzt. Bei der Neuvermietung einer bestehenden Wohnung darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete (aus dem Mietspiegel) um höchstens 10 % übersteigen. Sie gilt seit Juni 2015.

Wo gilt die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse gilt nur in Gebieten, die von Landesregierungen als angespannte Wohnungsmärkte ausgewiesen wurden. Stand 2026 umfasst das die meisten deutschen Großstädte — Berlin, München, Hamburg, Köln, Frankfurt, Stuttgart und viele umliegende Gemeinden. Ländliche Gebiete und kleinere Städte sind in der Regel nicht betroffen.

Sind Neubauten von der Mietpreisbremse befreit?

Ja. Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, sind dauerhaft von der Mietpreisbremse befreit (§ 556f Satz 1 BGB). Diese Befreiung gilt für alle weiteren Wiedervermietungen, nicht nur für den ersten Mieter. Das macht Neubauten für Investoren in Mietpreisbremse-Gebieten besonders attraktiv.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse?

Es gibt keine strafrechtlichen Sanktionen, aber die finanziellen Folgen können erheblich sein. Wenn ein Mieter eine Rüge (formelle Beanstandung) sendet, müssen Sie die Miete auf das zulässige Niveau senken und alle überhöhten Beträge ab dem Rüge-Datum erstatten. Über mehrere Jahre kann das Tausende Euro an verlorenen Einnahmen und Rückzahlungen betragen.

Was ist eine Rüge und wie funktioniert sie?

Eine Rüge ist eine formelle schriftliche Beanstandung des Mieters, dass die Miete die Mietpreisbremse-Obergrenze überschreitet. Seit der Reform April 2020 genügt eine einfache Mitteilung in Textform — der Mieter muss keine detaillierten Berechnungen liefern. Ab dem Rüge-Datum kann der Mieter Rückzahlungen für alle überhöhten Beträge fordern.

Wie finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete für mein Gebiet?

Die wichtigste Quelle ist der Mietspiegel Ihrer Stadt, verfügbar auf der Website der Stadt oder bei lokalen Mieterverein/Haus & Grund-Organisationen. Die meisten Gemeinden mit über 50.000 Einwohnern sind verpflichtet, einen Mietspiegel zu veröffentlichen. Der qualifizierte Mietspiegel hat gesetzliche Vermutungswirkung vor Gericht.

Kann eine umfassende Modernisierung meine Immobilie befreien?

Ja, aber die Hürde ist hoch. Eine umfassende Modernisierung muss so umfangreich sein, dass die Wohnung in Qualität und Zustand im Wesentlichen einem Neubau entspricht. Das erfordert typischerweise Investitionen von etwa einem Drittel vergleichbarer Neubaukosten und Arbeiten an mehreren Kernelementen (Heizung, Fenster, Elektrik, Sanitär, Bad, Böden, Dämmung).

So verwenden Sie diesen Mietpreisbremse-Rechner

1. Stadt auswählen

Wählen Sie Ihre Stadt, um die ortsübliche Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel automatisch zu übernehmen. Ist Ihre Stadt nicht aufgeführt, wählen Sie „Manuell eingeben" und tragen Sie den Wert aus Ihrem lokalen Mietspiegel ein.

2. Wohnungsdaten eingeben

Geben Sie die Wohnfläche (in m²) und die Marktmiete ein, die Sie verlangen oder planen zu verlangen. Der Rechner vergleicht dies mit dem rechtlich zulässigen Maximum.

3. Ausnahmen prüfen

Wählen Sie, ob Ihre Immobilie für eine Mietpreisbremse-Ausnahme qualifiziert — Neubau (nach Okt. 2014), umfassende Modernisierung oder Vormiete. Befreite Immobilien können zu jedem Preis vermietet werden.

4. Risiko bewerten

Prüfen Sie die jährliche Einkommensdifferenz und das Rüge-Rückzahlungsrisiko. Geben Sie die Monate seit einer möglichen Rüge ein, um Ihre Gesamtpflicht zu sehen. Ergänzen Sie einen Kaufpreis für die Rendite-Auswirkungsanalyse.

Die Mietpreisbremse verstehen: Was Vermieter wissen müssen

Die Mietpreisbremse ist eine der bedeutendsten Regulierungen für Vermieterrenditen in Deutschland. Seit Juni 2015 in Kraft und bis 2028 verlängert, begrenzt sie die Wiedervermietungsmiete auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 % in ausgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten — das umfasst mittlerweile praktisch jede größere deutsche Stadt.

Für Investoren ist die praktische Auswirkung klar: Die Bruttorendite, die Sie auf Basis von Marktmieten berechnen, ist möglicherweise rechtlich nicht erzielbar. Ein Mieter kann jederzeit eine Rüge einreichen, die Sie zur Mietsenkung und Rückzahlung des Überschusses ab dem Beschwerdedatum zwingt.

Die wichtigste Ausnahme gilt für Neubauten — Wohnungen mit Erstbezug nach dem 1. Oktober 2014 sind dauerhaft befreit. Für eine detaillierte Analyse lesen Sie unseren vollständigen Mietpreisbremse-Leitfaden.

Wenn Sie Ihre zulässige Miete kennen, berechnen Sie das Gesamtbild: Erwerbskosten mit unserem Kaufnebenkostenrechner, Finanzierung mit unserem Tilgungsrechner und Netto-Rendite mit unserem Mietrenditerechner.