Anschlussfinanzierung Forward-Darlehen Umschuldung

Anschlussfinanzierung & Forward-Darlehen: So refinanzieren Sie Ihre Baufinanzierung 2026 und 2027

Die Welle der 10-jährigen Zinsbindungen von 2015 bis 2017 läuft bis 2027 in einen Markt mit Zinsen von ca. 3,7 bis 4,2% aus. Dieser Leitfaden behandelt die drei Refinanzierungsoptionen (Prolongation, Umschuldung, Forward-Darlehen), die Forward-Aufschlag-Rechnung, das § 489 BGB Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren und die Sondertilgungs-Strategie vor der Refinanzierung.

VT
Vermietler Team
27. Mai 2026
Inhalt

Wer 2015, 2016 oder 2017 eine deutsche Baufinanzierung mit 10-jähriger Zinsbindung abgeschlossen hat, steckt mitten in der größten Refinanzierungswelle, die das Land seit zwei Jahrzehnten gesehen hat. Rund 1,2 Millionen Immobiliendarlehen aus dieser Zeit erreichen das Ende ihrer Zinsbindung zwischen 2025 und 2027. Damals lagen die Zinsen bei ca. 1,5%. Heute liegen sie bei rund 3,7 bis 4,2%. Die Rechnung ist unbarmherzig: Ein 300.000-€-Kredit, der zu 4,0% statt 1,5% refinanziert wird, kostet die nächsten 10 Jahre jeden Monat rund 625 € mehr.

Die gute Nachricht: Die schlechtesten Ergebnisse sind komplett vermeidbar. Die drei Refinanzierungshebel (Prolongation, Umschuldung, Forward-Darlehen) plus das untergenutzte § 489 BGB Sonderkündigungsrecht geben Ihnen mehr strategische Optionen, als ein typisches Bankangebot vermuten lässt. Dieser Leitfaden behandelt die Mechanik, die Zeitfenster und die Mathematik der günstigsten Anschlussfinanzierung.


Was eine Anschlussfinanzierung tatsächlich ist

Wenn die ursprüngliche Zinsbindung Ihrer Baufinanzierung endet, verschwindet die verbleibende Darlehenssumme (Restschuld) nicht. Sie braucht neue Konditionen. Der neue Vertrag, der die Restschuld abdeckt, ist eine Anschlussfinanzierung. Sie haben drei rechtliche Wege dorthin:

OptionWas Sie tunWann starten
ProlongationNeue Konditionen Ihrer bisherigen Bank annehmen3 Monate vor Zinsbindungsende
UmschuldungDarlehen zu neuer Bank umziehen6 bis 12 Monate vorher
Forward-DarlehenZukünftigen Zins per Forward-Vertrag heute sichern12 bis 60 Monate vorher

Diese drei Optionen schließen sich zeitlich nicht aus. Sie können 3 Jahre vorher ein Forward-Darlehen prüfen, dagegen entscheiden, 9 Monate vorher eine Umschuldung anstoßen und am Ende ein nachgebessertes Prolongationsangebot der Hausbank annehmen. Rückwärts geht es nicht. Sobald die Zinsbindung abgelaufen ist und Sie auf einem variablen Standardzins sitzen, verschwindet Ihr Verhandlungshebel.


Das aktuelle Zinsumfeld (Mitte 2026)

ZinsbindungUngefähre Zinsspanne (Mai 2026)
5 Jahre3,40% bis 3,80%
10 Jahre3,65% bis 4,20%
15 Jahre3,85% bis 4,40%
20 Jahre4,00% bis 4,55%

Das sind Schaufensterzinsen für erstklassige Bonität. Je nach Beleihungsauslauf, Eigenkapital und Bonität kommt 0,20 bis 0,40 Prozentpunkte dazu oder ab.

Die 10-jährige Zinsbindung bei rund 3,9% liegt deutlich unter dem Hoch von 2024 (4,4%) und deutlich über dem Tiefpunkt 2016-2021 (1,0 bis 1,5%). Die EZB-Signale für 2026 und 2027 sind gemischt: Senkungen werden erwartet, aber die Kurve ist flacher, als die Märkte Ende 2025 eingepreist hatten. Die erwarteten Forward-Sätze haben sich um das aktuelle Niveau stabilisiert.

Praktische Konsequenz: Wer aus einer Sub-2%-Finanzierung kommt, sollte mit 2,0 bis 2,5 Prozentpunkten Zinsanstieg rechnen. Den Cashflow entsprechend planen. Wer 2014 oder früher zu 3% oder darüber finanziert hat, refinanziert ggf. flach oder sogar leicht günstiger.


Option 1: Prolongation

Der Weg des geringsten Widerstands. Ihre bisherige Bank schickt 3 bis 6 Monate vor Ende der Zinsbindung ein Angebot. Sie unterschreiben zurück, das Darlehen läuft mit neuem Zins, neuer Bindung und neuer Tilgung weiter. Keine Neubewertung der Immobilie, keine neue Bonitätsprüfung, keine Grundbuchkosten.

Vorteile:

Nachteile:

Das Wichtigste an einer Prolongation ist, sie nicht blind anzunehmen. Auch wenn Sie bei der Bank bleiben wollen, holen Sie zuvor ein oder zwei Umschuldungsangebote ein. Eine Bank, die weiß, dass Sie 3,75% vom Wettbewerber haben, zieht meist innerhalb weniger Tage nach. Wer diesen Schritt überspringt, lässt Geld auf dem Tisch, in einer Größenordnung, die die meisten Vermieter nicht beziffern.


Option 2: Umschuldung

Das Darlehen zu einer anderen Bank verschieben, meist weil der Wettbewerber spürbar bessere Konditionen bietet. Mechanik:

  1. Schriftliches Zinsangebot der neuen Bank einholen, unter Vorbehalt der Standardprüfung.
  2. Die neue Bank löst Ihr Altdarlehen ab (die alte Bank kann das nicht verhindern).
  3. Die Grundschuld wird entweder auf die neue Bank übertragen oder neu eingetragen. Kosten: ca. 0,2% der Darlehenssumme für Notar und Grundbuch.
  4. Neuer Tilgungsplan beginnt bei der neuen Bank.

Vorteile:

Nachteile:

Bei einer Restschuld von 300.000 € spart eine Zinsverbesserung von 0,25 Prozentpunkten rund 750 € pro Jahr, 7.500 € über eine 10-jährige Bindung. Die Umschuldungskosten sind im ersten Jahr wieder drin, oft im ersten Quartal. Die Wirtschaftlichkeit spricht fast immer dafür, die Umschuldung durchzuführen, selbst wenn Sie am Ende ein nachgebessertes Prolongationsangebot annehmen.


Option 3: Forward-Darlehen

Ein Forward-Kontrakt auf ein Festzinsdarlehen. Sie unterzeichnen heute mit einer Bank, die das Darlehen auszahlt, wenn Ihre aktuelle Zinsbindung endet, zu einem heute fixierten Zins. Bis zu 60 Monate im Voraus verfügbar.

So funktioniert es:

Sie können ohne Strafe nicht zurück. Einmal unterschrieben, hat die Bank Mittel für die Zukunft reserviert; bei sinkenden Zinsen und Rücktritt fällt eine Nichtabnahmeentschädigung an (typisch 1 bis 5% der Darlehenssumme).

Wann ein Forward-Darlehen sinnvoll ist:

Wann üblicherweise nicht:

Das Forward-Darlehen ergibt Sinn in einem klar steigenden Zinsumfeld mit kurzem Vorlauf (12 bis 24 Monate). Bei Vorlaufzeiten über 30 Monaten geht die Rechnung selten auf, außer Sie haben einen sehr spezifischen Grund, jetzt zu sichern.


Der versteckte Hebel: § 489 BGB

Die meisten Vermieter wissen das nicht. § 489 BGB gewährt Ihnen das Recht, jedes Darlehen mit festem Sollzinssatz nach 10 Jahren ab vollständiger Auszahlung mit 6 Monaten Kündigungsfrist zu kündigen, unabhängig von Ihrer ursprünglichen Zinsbindung.

In der Praxis:

Das ist das am wenigsten genutzte Refinanzierungswerkzeug in Deutschland. Wer eine 15-jährige Bindung zum Zinshoch geschlossen hat und seither sinkende Zinsen gesehen hat, kann nach 10 Jahren ohne Strafe refinanzieren. Es reicht eine schriftliche Kündigung mit 6 Monaten Vorlauf.

Ausnahme: Bauspardarlehen oder bestimmte geförderte Darlehen (KfW) unterliegen abweichenden Kündigungsregeln. Vertrag prüfen.


Die Sondertilgungs-Strategie vor der Refinanzierung

Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche Darlehensrückzahlung über die reguläre Tilgung hinaus. Die meisten deutschen Baufinanzierungen erlauben 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr ohne Strafe als Sondertilgung.

Strategie: Im Jahr vor der Anschlussfinanzierung die Sondertilgungsrechte voll ausschöpfen, um die Restschuld zu senken. Je kleiner die Restschuld, desto besser der Beleihungsauslauf bei der Refinanzierung und desto besser der Zins der neuen Bank.

Bei einer Immobilie für 400.000 € mit ursprünglich 320.000 € Darlehen:

Die Verbesserung von 65% auf 60% Beleihungsauslauf bringt oft 0,10 bis 0,20 Prozentpunkte beim neuen Zins. Über eine 10-jährige Anschlussbindung auf 240.000 € sind das 2.400 bis 4.800 € Zinsersparnis.

Funktioniert nur, wenn Sie nennenswerte liquide Mittel auf niedrigverzinsten Konten parken (Girokonto, Tagesgeld). Die Sondertilgung ist im Grunde eine garantierte Rendite in Höhe des aktuellen Darlehenszinses, was nach Steuer fast immer das Halten von Bargeld schlägt.


Die Tilgungsentscheidung

Ihre neue Anschlussfinanzierung braucht eine Anfangstilgung. Höhere Tilgung bedeutet schnellere Entschuldung, aber höhere Monatsrate.

Bei einem 4,0%-Zinsumfeld:

AnfangstilgungMonatsrate pro 100.000 €Jahre bis Volltilgung
1,0%417 €~46 Jahre
2,0%500 €~30 Jahre
3,0%583 €~23 Jahre
4,0%667 €~18 Jahre
5,0%750 €~15 Jahre

Faustregel bei 4%-Zinsen: 2% Tilgung lässt am Ende einer 10-Jahres-Bindung erhebliche Restschuld übrig, eine weitere Anschlussfinanzierung wird nötig. 3% oder 4% Tilgung führt zu deutlicher oder vollständiger Entschuldung innerhalb zweier Zinsbindungen.

Bei Mietimmobilien interagiert die optimale Tilgung mit der Anlage-V-Steuerposition. Zinsen sind absetzbar, Tilgung nicht. Höhere Tilgung bedeutet über die Zeit weniger Zinsabzug. Aber der Zinsabzug ist ein Steuerschild auf Mieteinnahmen, kein Grund, ewig zu verschulden. Die sauberste Analyse: Modellieren Sie mit unserem Tilgungsrechner die Gesamt-Zinslast über eine volle Haltedauer bei verschiedenen Tilgungssätzen und wählen Sie den Satz, der zu Ihrem Exit-Plan passt.


Refinanzierungs-Playbook (12 Monate vor Zinsbindungsende)

12 Monate vorher:

9 Monate vorher:

6 Monate vorher:

3 Monate vorher:

0 Monate (Zinsbindung endet):

Wer einen Schritt überspringt, ist nicht versicherungsfall-reif, aber zahlt typischerweise 0,15 bis 0,40 Prozentpunkte mehr.


Rechenbeispiel: 280.000 € Restschuld, Refinanzierung 2027

Vermieter finanzierte eine Berliner Wohnung 2017 mit 320.000 € Darlehen zu 1,6%, 10 Jahre Zinsbindung, 2% Tilgung. Geschätzte Restschuld bei Auslauf 2027: 265.000 €.

Option A: Standard-Prolongation 2027 blind angenommen.

Option B: Umschuldung nach Benchmark.

Option C: Forward-Darlehen Mitte 2025 abgeschlossen (24 Monate Vorlauf).

Option D: Forward-Darlehen Ende 2026 (12 Monate Vorlauf) in steigendem Zinsumfeld.

Das Forward-Darlehen ist im Grunde eine Zinsabsicherung mit bekanntem Aufschlag und unbekanntem Ausgang. Sinnvoll, wenn die Überzeugung steigender Zinsen stark ist; nicht sinnvoll als Default.


Häufige Vermieterfehler bei der Anschlussfinanzierung

  1. Prolongationsangebot ohne Benchmark annehmen. Durchschnittliche verlorene Ersparnis: 0,20 bis 0,30 Prozentpunkte, also 5.000 bis 8.000 € über 10 Jahre bei 280.000 € Restschuld.
  2. Forward-Darlehen zu früh sichern. Bei über 30 Monaten Vorlauf frisst der Forward-Aufschlag den potenziellen Gewinn auf.
  3. § 489 BGB bei langen Bindungen nicht nutzen. Eine 15-Jahres-Bindung zu Hochzins kann nach 10 Jahren ohne Strafe gekündigt werden.
  4. Tilgung bei 1% lassen, weil “das hat ja bisher funktioniert”. Bei 4%-Zinsen macht 1% Tilgung das Darlehen quasi unendlich. Die meisten Vermieter sollten jetzt mindestens 2 bis 3% fahren.
  5. Sondertilgung im letzten Jahr vor Refinanzierung vergessen. Bargeld auf Tagesgeld zu 2,5% ist schlechter als ein 4%-Darlehen zu reduzieren.
  6. Die Vertragsstruktur nicht nachverhandeln. Sondertilgungsrecht, kostenfreier Tilgungswechsel und Kündigungsklauseln sind verhandelbar.
  7. Den Beleihungsauslauf-Effekt der Wertsteigerung übersehen. Wenn Ihre Wohnung seit 2017 30% aufgewertet hat, ist Ihr effektiver Beleihungsauslauf deutlich niedriger. Aktuelle Wertermittlung einholen und im Zinsgespräch einsetzen.
  8. Anschlussfinanzierung unnötig mit einem großen Renovierungsdarlehen kombinieren. Die neue Struktur kann auf beide Teile höhere Zinsen tragen. Manchmal ist ein separates KfW-gefördertes Renovierungsdarlehen plus saubere Anschlussfinanzierung günstiger.

Wie sich das in das Gesamtbild einfügt

Die Anschlussfinanzierung ist eines von drei großen finanziellen Ereignissen im Zehnjahres-Zyklus eines Vermieters. Die anderen beiden sind der ursprüngliche Kauf und der spätere Verkauf.

Für die meisten Vermieter mit 2015-bis-2017-Finanzierungen, die in einen höher verzinsten Markt rollen, ist die Cashflow-Schwankung erheblich. Eine Erhöhung der Monatsrate um 300 bis 600 € verwandelt eine bisher cashflow-positive Vermietung für einige Jahre in eine marginal negative. Die richtige Reaktion ist selten Panik, sondern das Playbook oben zu fahren, die 0,20 bis 0,40 Prozentpunkte Ersparnis einzuziehen, die der Vergleichsprozess zuverlässig liefert, und die Tilgung auf ein Niveau zu bringen, das zum Halteplan passt. Sauber gemacht, ist die Refinanzierung ein 6-Wochen-Projekt, das dem Vermieter über die nächsten 10 Jahre 5.000 bis 15.000 € einbringt. Schlecht gemacht, geht dasselbe Geld direkt in die Marge der Bank.

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