Energieausweis GEG EPBD

Energieausweis: Neue Regeln ab Mai 2026, was private Vermieter wissen müssen

Am 29. Mai 2026 endet die EU-Umsetzungsfrist für die neue EPBD. Eine einheitliche Skala A bis G, CO2-Kennzeichnung, Sanierungsempfehlungen und neue Ausstellungspflichten: ein praktischer Leitfaden für private Vermieter in Deutschland.

VT
Vermietler Team
16. April 2026
Inhalt

Am 29. Mai 2026 läuft die Frist für Deutschland ab, die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, Richtlinie 2024/1275) in nationales Recht umzusetzen. Energieausweise, die ab diesem Datum ausgestellt werden, sehen anders aus, enthalten mehr Informationen und lösen Pflichten aus, die es vorher nicht gab. Die geplante deutsche Umsetzung, das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), soll am 1. Juli 2026 in Kraft treten und das bestehende GEG ablösen.

Für private Vermieter ist das keine bürokratische Formalie. Fehlende oder ungültige Ausweise können Bußgelder von bis zu 10.000 € auslösen, die Pflicht gilt künftig auch bei Mietvertragsverlängerungen (nicht nur bei Neuvermietung), und die neue Klassifizierung wird ältere Gebäude sichtbar abwerten. Dieser Leitfaden erklärt, was sich ändert, was Sie tun müssen und wann.


Was der Energieausweis heute leistet

Der Energieausweis ist das standardisierte Dokument zur Energieeffizienz eines Gebäudes. Die §§ 79 bis 88 GEG verpflichten Vermieter, ihn bei Besichtigungen vorzuzeigen, neuen Mietern bei Vertragsabschluss eine Kopie auszuhändigen und Kennwerte in jeder Immobilienanzeige offenzulegen.

Es gibt zwei Arten:

TypGrundlageTypische KostenWann erforderlich
VerbrauchsausweisTatsächlicher Heiz- und Warmwasserverbrauch der letzten 3 Jahre50 € bis 150 €Freiwillig für die meisten berechtigten Gebäude
BedarfsausweisBerechneter Energiebedarf anhand von Gebäudehülle, Dämmung, Heiztechnik300 € bis 500 €Pflicht für Wohngebäude (bis 4 Einheiten, vor November 1977, nicht modernisiert), Neubauten und nach umfassender Sanierung

Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Wenn Ihr Ausweis bald abläuft, brauchen Sie unabhängig von den Änderungen im Mai 2026 einen neuen.


Was sich ab dem 29. Mai 2026 ändert

Die Neufassung der EU-EPBD bringt fünf wesentliche Änderungen, die private Vermieter direkt betreffen.

1. Einheitliche Skala von A bis G

Die bisherige Skala (A+ bis H) wird durch eine harmonisierte Skala A bis G ersetzt, die in allen EU-Mitgliedstaaten gilt.

Die bisherige Spitzenklasse A+ entfällt. Gebäude mit heutiger Einstufung G oder H landen auf der neuen Skala ganz unten, typischerweise in Klasse G. Das ist relevant, weil die EU-Mindesteffizienzstandards (MEPS) gezielt diese Gruppe für verpflichtende Sanierungen bis 2030 und 2033 ins Visier nehmen (siehe unten).

2. CO2-Emissionen müssen künftig im Ausweis stehen

Bisher weist der Energieausweis nur den Energiebedarf und -verbrauch in kWh pro Quadratmeter und Jahr aus. Ab Mai 2026 muss er zusätzlich die Treibhausgasemissionen in kg CO2 pro m² pro Jahr angeben. Damit wird die Klimawirkung eines Gebäudes direkt sichtbar und zwischen Objekten vergleichbar.

3. Konkrete Sanierungsempfehlungen sind Pflicht

Neue Ausweise müssen konkrete, umsetzbare Empfehlungen zur Effizienzverbesserung enthalten, zum Beispiel:

Unverbindliche Hinweise wie „Modernisierung erwägen” reichen nicht mehr aus. Der Ausweis muss die Maßnahme, den erwarteten Effizienzgewinn und Richtwerte für die Kosten benennen.

4. Erweiterte Ausstellungspflichten

Bisher war der Energieausweis bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder umfassender Sanierung erforderlich. Ab Mai 2026 kommen zwei neue Auslöser hinzu:

Die erste Änderung ist die folgenreichste für bestehende Mietverhältnisse: Eine Verlängerung ist künftig kein stiller Verwaltungsschritt mehr.

5. Strengere Qualitätsstandards bei der Ausstellung

Ab Mai 2026 dürfen Energieausweise nur noch von zertifizierten Energieeffizienz-Experten ausgestellt werden, die im offiziellen dena-Register geführt sind. Für die Datenerhebung ist eine Vor-Ort-Begehung verpflichtend. Rein remote oder auf Fotobasis erstellte Ausweise, bisher weit verbreitet und günstig, erfüllen den Standard nicht mehr.

Rechnen Sie damit, dass die Kosten für den Bedarfsausweis im Bereich 300 € bis 500 € bleiben oder leicht steigen, weil die Vor-Ort-Begehung Pflicht wird.


Was gleich bleibt


Bußgelder, die Sie vermeiden müssen

Nach geltendem Recht (und im GMG übernommen) drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €, wenn Vermieter:

Das Bußgeld gilt auch bei bloßer Fahrlässigkeit. Konkurrenten und Mietervereine können fehlende Anzeigenpflichtangaben außerdem wettbewerbsrechtlich abmahnen, was zusätzliche Rechtskosten neben dem Bußgeld verursacht.


Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Jede kommerzielle Anzeige (ImmoScout24, Immowelt, Zeitungen, eigene Website) muss folgende Informationen enthalten:

  1. Art des Ausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
  2. Endenergiebedarf oder -verbrauch in kWh pro m² pro Jahr
  3. Wesentliche Energieträger der Heizung (Gas, Öl, Fernwärme, Holzpellets, Strom usw.)
  4. Baujahr (bei Wohngebäuden)
  5. Energieeffizienzklasse (neue Skala A bis G für ab Mai 2026 ausgestellte Ausweise)

Fehlende Angaben verstoßen gegen das GEG und stellen zugleich einen Wettbewerbsverstoß dar. Große Portale prüfen diese Felder technisch, aber wer anderswo inseriert (Flyer, Social Media, eigene Website), trägt die Compliance-Verantwortung allein.


Der Sanierungsdruck: was MEPS bedeutet

Die neue EPBD führt EU-weite Mindesteffizienzstandards (MEPS) ein, die gezielt die leistungsschwächsten Gebäude zur Sanierung zwingen:

MeilensteinZiel im Wohngebäudebestand
Bis 2030Die 16 % schwächsten Gebäude müssen mindestens Klasse F erreichen
Bis 2033Die 26 % schwächsten Gebäude müssen mindestens Klasse E erreichen
Bis 2050Gesamter Gebäudebestand klimaneutral

Die exakte deutsche Umsetzung wird noch im Rahmen des GMG ausgearbeitet, die Richtung steht aber fest. Wenn Ihr Gebäude aktuell in Klasse G oder H eingeordnet ist, wird es auf der neuen Skala fast sicher in Klasse G landen und damit zur ersten Welle verpflichtender Sanierungen gehören.

Für Vermieter bedeutet das:


Praktischer Entscheidungsleitfaden für Vermieter

Gültiger Ausweis läuft nach Mai 2027 aus

Nichts tun. Der bestehende Ausweis bleibt seine volle Laufzeit gültig. Budget für einen neuen Ausweis im neuen Format einplanen, wenn der aktuelle abläuft.

Gültiger Ausweis läuft vor Mai 2027 aus

Sie haben die Wahl:

Wenn Ihr Ausweis im ersten Halbjahr 2026 ausläuft, lohnt es sich meist, die wenigen Monate auf das neue Format zu warten.

Sie verlängern nach Mai 2026 einen Mietvertrag

Die Verlängerung löst künftig die Ausweispflicht aus. Halten Sie einen gültigen Ausweis vor Vertragsunterzeichnung bereit. Läuft Ihr aktueller vorher ab, bestellen Sie rechtzeitig einen neuen.

Ihr Gebäude landet wahrscheinlich in Klasse G

Beauftragen Sie einen qualifizierten Energieeffizienz-Experten mit einer Sanierungsberatung. Der günstigste Weg aus Klasse G führt oft über einen Heizungstausch kombiniert mit Teilflächendämmung, was gleichzeitig KfW-Förderung freischalten kann. Bis zur MEPS-Frist (2030) zu warten bedeutet höhere Preise und weniger verfügbare Handwerker.

Sie planen eine Sanierung von mehr als 25 % der Hülle

Die Sanierung selbst löst einen neuen Bedarfsausweis aus. Koordinieren Sie die Ausstellung mit dem Bauzeitplan, damit der neue Ausweis den Zustand nach der Sanierung widerspiegelt.


So bestellen Sie einen neuen Energieausweis

  1. Zertifizierten Energieeffizienz-Experten finden im offiziellen Register energie-effizienz-experten.de (betrieben von dena, BAFA und KfW). Filter nach Postleitzahl und Zertifizierungsart.
  2. Vor-Ort-Termin vereinbaren. Ab Mai 2026 Pflicht. Eine bis zwei Wochen Vorlauf einplanen.
  3. Unterlagen bereitstellen: Baupläne, Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre (für Verbrauchsausweis), Nachweise zu Dämmung, Fenstern und Türen.
  4. Entwurfsausweis prüfen vor der endgültigen Ausstellung. Kontrollieren, ob die Daten stimmen, besonders Modernisierungsmaßnahmen, die die Effizienz verbessert haben.
  5. Ausweis sicher aufbewahren und Ablaufdatum notieren. Die Kosten sind als Werbungskosten in der Steuererklärung der Vermietungseinkünfte abzugsfähig.

Die wichtigsten Punkte

Berechnen Sie die vollständigen Eigentumskosten Ihrer Mietimmobilie einschließlich energetischer Sanierungsrücklagen mit unserem Mietrenditerechner und lesen Sie die laufenden Kostenkategorien in unserem Leitfaden zu versteckten Eigentümerkosten.

Energieausweis GEG EPBD Energieeffizienz Vermieter Compliance Sanierungspflicht
VT
Vermietler Team
Vermietler Team
Alle Artikel